

Strafrecht
Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung
durch die Polizei erhalten?
Als Zeuge oder gar Beschuldigter?
Haben Sie eine Anklageschrift oder
einen Strafbefehl erhalten?
Wurden Ihr Haus oder Ihre Büroräume
durchsucht?
Ein Haftbefehl wurde gegen Sie erlassen?
Sind Sie in Untersuchungshaft oder Strafhaft
und benötigen rechtlichen Beistand
im Rahmen des Strafvollzugs?
Was sollen Sie tun?​
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Rufen Sie umgehend uns an.
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Unterschreiben Sie nichts! Keine Erklärungen und keine Protokolle.
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Schweigen Sie! Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei und Dritten bezüglich des Sachverhalts.
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Widersprechen Sie! Verneinen Sie alle gegen Sie gerichteten Maßnahmen.
Das übernehmen wir für Sie:​
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Eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Polizei
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Die Beantragung auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
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Sichtung der Ermittlungsergebnisse und Auswertung der Beweismittel
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Eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhaltes

Wir helfen Ihnen nicht nur, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sondern auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Die Verteidigung umfass beispielsweise:

Eigentums- und Vermögensstrafrecht
Zu den Eigentums- und Vermögensdelikten zählen unter anderem
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Untreue,
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Betrug,
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Computerbetrug,
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Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
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Diebstahl,
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räuberischer Diebstahl,
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Raub,
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Erpressung,
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Hehlerei
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Unterschlagung
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Versicherungsmissbrauch
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Sachbeschädigung.

Verstoß gegen das Waffengesetz
Das Waffenrecht wies im Waffengesetz geregelt. Es regelt den Umgang mit Waffen und Munition und dient damit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Nicht jeder darf einfach jede Waffe frei nutzen oder besitzen. Der Umgang mit Waffen erfordert eine waffenrechtliche Erlaubnis, den sogenannten Waffenschein. Dieses Verbot ist aber nicht nur ein solches, sondern ein Verstoß dagegen kann auch strafbewehrt sein oder mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir stehen auch Ihnen beim Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz im Strafverfahren zur Seite.
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Körperverletzungs- und Gewaltschutzfragen
Nehmen Sie den Vorwurf der Körperverletzung keinesfalls auf die leichte Schulter. Zu den häufigsten Vorwürfen im Strafrecht gehören Körperverletzungsdelikte. Was als Streitigkeit beginnt, kann durch die körperliche Eskalation nicht nur Leib und Leben der Beteiligten bedrohen, sondern auch empfindliche Strafen nach sich ziehen. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung einholen, desto besser können wir im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht darauf reagieren und somit eine Verurteilung verhindern (zumindest die Höhe der Strafe reduzieren).

Tötungsdelikte
Sämtliche Tötungsdelikte haben erkennbar eines gemeinsam: Die Tötung eines Menschen. Die weiteren Tatumstände begründen sodann, ob es sich um
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einen Mord,
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einen Totschlag oder
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eine fahrlässige Tötung
handelt.
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Wenn gegen Sie oder einen nahen Angehörigen wegen eines Tötungsdelikts ermittelt wird, stehen für Sie viele offene Fragen im Raum. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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Verkehrsdelikte
Auch einem rechtschaffenden Bürger kann es passieren, dass er sich auf Grund eines Konflikts im Straßenverkehr Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat ausgesetzt sieht. Eine kleine Unkonzentriertheit oder Unachtsamkeit in Straßenverkehr, ein leichter Fahrfehler kann erhebliche Folgen für Sie haben.
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Zu den strafrechtlichen Delikten im Verkehrsrecht gehören insbesondere
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Trunkenheit im Verkehr,
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Fahrerflucht,
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Gefährdung des Straßenverkehrs,
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Nötigung,
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Unterlassene Hilfeleistung.
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Brandstiftung
Ein Brand kann große Auswirkungen haben und bei bewohnten Gebäuden auch sehr viele Menschen in akute Lebensgefahr bringen. Daher sind Brandstiftungsdelikte in der Regel mit hohen Strafen bedroht.
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